Allgemeine Fahrtenbedingungen

1. Allgemeines

Teilnahmeberechtigt sind insbesondere die Mitglieder des Clubs, soweit nicht eine altersmäßige Begrenzung ausgeschrieben ist. Die Teilnahme von Nichtmitgliedern ist möglich. Die Einzahlung des Reisepreises durch die Erziehungsberechtigten gilt als Einverständnis für jugendliche Teilnehmer. Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Fahrtenbedingungen anerkannt.

2. Haftung

Dem Reisenden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ( 651 c ff. BGB) und Schadensersatzansprüche zu. Die vertragliche Haftung des Skiclubs als Veranstalter auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Skiclub als Veranstalter herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Skiclub als Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

3. Versicherungsschutz

Für jede Fahrt ist die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung abgeschlossen. Im Interesse unserer Teilnehmer und wegen möglicher Schadenersatzansprüche empfehlen wir den Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung bzw. DSV-Versicherung. Krankenscheine (Berechtigungs- oder Anspruchscheine von der für den Teilnehmer zuständigen Krankenkasse) sollten insbesondere bei Auslandsreisen mitgenommen werden. Die Clubmitglieder sind zusätzlich in der Sportunfallversicherung des LSB versichert. Auf die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Zusatzversicherung für Gepäck, Unfall und Krankheitsfall wird hiermit verwiesen.

4. Rücktritt durch den Skiclub

Der Skiclub kann bis zu zwei Wochen vor Beginn einer Freizeit von dem Vertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung und in der Reisebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im Falle eines solchen Rücktritts werden dem Reisenden bereits geleistete Zahlungen umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Rücktritt durch den Reisenden, Stornogebühr

Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Reiseleitung. Bei Rücktritt vor Anmeldeschluß fällt keine Rücktrittsgebühr an. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluß wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe der dem Skiclub entstehenden Kosten, mindestens jedoch 75,– einbehalten, falls keine Ersatzperson gestellt wird. Bei Reiseabbruch aus von Teilnehmern zu verantwortenden Gründen besteht kein Anspruch auf Erstattung.

6. Reiserücktrittskostenversicherung

Der Skiclub Büttelborn empfiehlt den Fahrtenteilnehmern den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. Nähere Auskünfte hierüber erhalten Sie bei Ihrem Versicherungspartner.

7. Ausweis, Pässe

Bei Auslandsreisen muß jeder Teilnehmer im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein. Die Personalpapiere sind im Handgepäck zu verwahren. Geltende Zoll- und Devisenbestimmungen sind zu beachten.

8. Betreuung und Skiunterricht

Folgende Formen der Betreuung und des Skiunterrichtes bietet der Skiclub Büttelborn im Rahmen seiner Skifreizeiten an:

  • Reiseleitung (Grundsätzlich Bestandteil der Leistungen)
  • allgemeine Skibetreuung:
    Skifahren in Gruppen (möglichst gleiches Fahrkönnen) unter Führung eines Verantwortlichen (kein Skiunterricht). Ist grundsätzlich Bestandteil der Leistungen, aber nur auf Wunsch. Den Bedarf für Skibetreuung bitte beim Reiseleiter anmelden.
  • Skiunterricht durch eingesetzte Übungsleiter: Den Bedarf bitte beim Reiseleiter anmelden.
  • Skiunterricht durch Skilehrer: Den Bedarf bitte beim Reiseleiter anmelden.
  • Jugendbetreuung:
    Bedeutet die komplette Betreuung bei Jugendskifreizeiten (Grundsätzlich in den Leistungen enthalten).

Die Kosten für den Skiunterricht durch eingesetzte Übungsleiter und Skilehrer tragen die Skikursteilnehmer, falls diese nicht in den Fahrtkosten enthalten sind (siehe Leistungsumfang der einzelnen Fahrten).
Eine ordnungsgemäße Betreuung ist nicht gewährleistet, wenn sich Teilnehmer aus der Gruppe entfernen oder den Anweisungen nicht Folge leisten.

9. Jugendfahrten

Den Weisungen der Fahrtenleitung während der Fahrt und am Urlaubsort ist unbedingt Folge zu leisten. Bei groben Verstößen dagegen und bei Handlungen, die dem Ansehen des Skiclubs schaden können, ist die Fahrtenleitung berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Freizeit auszuschließen. Eine Rückvergütung der Kosten wird nicht gewährt. Die Kosten bei vorzeitiger Abreise gehen zu Lasten des Teilnehmers. Bei den Jugendfahrten wird nur in Gruppen gefahren. Grundsätzlich wird Skiunterricht erteilt. Die Jugendfahrten sind für Jugendliche bis 17 Jahren ausgeschrieben, dahier gilt grundsätzliches Rauch- und Alkoholverbot. Bettruhe ist um 22.00 Uhr.

10. Vorbuchung

Alle Mitglieder des Skiclubs, die an einer der Fahrten des Skiclubs der jeweils aktuellen Skisaison teilnehmen, erhalten die Möglichkeit, eine Vorbuchung für diese Fahrt für die kommende Skisaison wahrzunehmen, falls der zuständige Ansprechpartner den Teilnehmern die Fahrt als Wiederholungsfahrt per E-Mail ankündigt und eine Vorbuchung anbietet. Interessierte Mitglieder können sich bis zu dem Termin, der bei der angekündigten Fahrt aufgeführt ist, bei dem jeweiligen Ansprechpartner der Fahrt schriftlich formlos anmelden. Sie erhalten von dem Ansprechpartner eine Bestätigung für eine solche Vorbuchung und eine Mitteilung über die Höhe der Anzahlung. Die Vorbuchung wird mit Eingang der Anzahlung auf dem Konto des Skiclubs verbindlich. Bei limitierten Plätzen einer Skifahrt gilt die Reihenfolge der Verbindlichkeit einer Vorbuchung. Mitglieder, die eine Vorbuchung wahrgenommen haben, müssen sich trotzdem für diese vorgebuchte Skifahrt gemäß Ziffer 11 anmelden, nachdem sie im offiziellen Veranstaltungskalender ausgeschrieben wurde. Eine Anzahlung ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich.

11. Anmeldung

Anmeldungen zu den Freizeiten sind nur durch direkte Buchung über die Homepage des Skiclub Büttelborn e.V. unter der Rubrik „Veranstaltungen“. Unter der jeweiligen Fahrt können die Anzahl und Kategorie der Zimmer, Sonderwünsche wie „kein Skipass“ u.a. angemeldet werden.

Bei Jugendfahrten sind zusätzlich Angaben ob Skifahrer/Snowboarder und Fahrkönnen notwendig und müssen angekreuzt werden. Mit der Online-Anmeldung müssen die Fahrtenbedingungen des Skiclubs anerkannt werden und es muss eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbe-zogener Daten und zur Veröffentlichung persönlicher Daten im Internet gegeben werden. Nach Erhalt und Prüfung der Anmeldung durch den/die Fahrtenleiter/in erhalten der/die Reiseteilnehmer/in eine Reisebestätigung. Sie enthält alle wesentlichen Angaben über die gebuchten Reiseleistungen. Nach Versand der Reisebestätigung wird eine Anzahlung/Gesamtzahlung gemäß der Fahrtenausschreibung und Reisebestätigung fällig. Diese kann durch Einzahlung/Überweisung auf unser Konto

IBAN: DE42 5519 0000 0284 4500 12 bei der Volksbank Darmstadt-Mainz eG erfolgen.

Bei Rückfragen sprechen Sie bitte die entsprechenden Reiseleiter an.
Da bei vielen Fahrten die Teilnehmerzahl gemäß Fahrtenbeschreibung begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs beim Fahrtenleiter/in registriert. Bei kurzfristigen Anmeldungen sprechen Sie bitte den entsprechenden Reiseleiter an. Bei voller Belegung einer Freizeit erfolgt die zeitnahe Benachrichtigung über die nicht mehr mögliche Teilnahme durch Information per Mail an den Reiseteilnehmer und gegebenenfalls durch Rücküberweisung einer bereits geleisteten Zahlung im Rahmen unserer Fahrtenbedingungen Punkt 4 und 5.
Bitte bei der Jugendfahrt den Bedarf an Skibetreuung, Skiunterricht durch Übungsleiter oder Skiunterricht durch Skilehrer auf jeden Fall mit der Anmeldung beim Fahrtenleiter/in angeben.